Obwohl die Grundlagen und rechtlichen Aspekte in der Softwareentwickler klar formuliert sind, gibt es kaum einen strafrechtlichen Bereich, in dem die Rechteübertretung so häufig wie in der Softwarebranche erfolgt. Das sprichwörtliche Rad lässt sich jedoch nicht neu erfinden, wodurch Softwareentwickler vor einer großen Herausforderung stehen. Sie müssen bereits vor der Realisierung des Projekts umfassende Recherchen vornehmen und die Urheberrechte anderer Entwickler beachten und schützen.
Rechtliche Besonderheiten für die Softwareentwicklung
Mit Auftragserteilung zur Herstellung beginnt die Herausforderung für den Entwickler, sowohl die Ansprüche und Forderungen seines Auftraggebers, als auch die Urheberrechte bereits auf dem Markt vorhandener Software zu beachten. Mit Vertragsunterzeichnung übernimmt der Entwickler nicht nur die Aufgabe der Projektrealisierung, sondern gleichzeitig die Haftung für die fehlerfreie Funktion und Einzigartigkeit der Software. Wird ein Urheberrecht verletzt und eine Entwicklung als Plagiat erkannt, hat dies sowohl für den Auftraggeber, als auch in Folge dessen für den Entwickler der Software rechtliche Folgen. Diese können mit hohen Vertragsstrafen und einem gehörigen Image-Verlust einhergehen.
Das Alleinstellungsmerkmal muss auch dann geboten sein, wenn es sich um eine klassische Software mit Anlehnung an bereits entwickelte Produkte handelt. So ist es zum Beispiel schwierig, bei einem IT Sicherungsprogramm ganz neue Features zu integrieren und sich damit von Mitbewerbern abzuheben, deren Software bereits auf dem Markt und in der Nutzung ist.
Kommt es zu Überschneidungen, kann der Urheber nicht nur mit einem Plagiatsvorwurf und der daraus resultierenden Sperrung des Verkaufs, sondern auch mit einer empfindlichen Geldstrafe gegen den Verkäufer und den Entwickler vorgehen. Selbst in der Rechtsprechung nimmt Software eine Sonderstellung ein und wird im Sinne einer Sache und nicht als geistiges Eigentum behandelt.
Wie sich Rechtsverletzungen bei Softwareentwicklungen vermeiden lassen
Die wichtigste Basis ist ein klarer und in allen Punkten deutlicher Vertrag des Auftraggebers, in welchem er seine Idee äußert und einen nachvollziehbaren, plausiblen Auftrag vergibt. Die Realisierung selbst liegt in den Händen des Softwareentwicklers, wodurch nicht der Auftraggeber, sondern der Entwickler die notwendige Recherche zur Plagiatsvermeidung vornehmen muss. Marktkenntnis und technische Spezifikation sollten also ebenfalls ins Repertoire eines Softwareentwicklers gehören, da sich alle späteren Forderungen bei mangelnder Funktion und Sicherheit, bei Fehlfunktion oder einem Verdacht auf eine Kopie vorhandener Software gegen den Entwickler richten können.
Um Mehrarbeit oder eine nicht zufriedenstellende Auftragserledigung auszuschließen, ist ein in der gesamten Projektphase konstante Kontakt zum Auftraggeber wichtig und zieht ein professionelles Projektmanagement nach sich. Auch wenn die Entwicklung schnell geht, so bedürfen die Recherche und Bedarfsermittlung viel Zeit und Aufmerksamkeit.