Obwohl die Grund­lagen und recht­lichen Aspekte in der Software­ent­wickler klar formu­liert sind, gibt es kaum einen straf­recht­lichen Bereich, in dem die Rechte­über­tretung so häufig wie in der Software­branche erfolgt. Das sprich­wört­liche Rad lässt sich jedoch nicht neu erfinden, wodurch Software­ent­wickler vor einer großen Heraus­for­derung stehen. Sie müssen bereits vor der Reali­sierung des Projekts umfas­sende Recherchen vornehmen und die Urheber­rechte anderer Entwickler beachten und schützen.

Recht­liche Beson­der­heiten für die Softwareentwicklung

Mit Auftrags­er­teilung zur Herstellung beginnt die Heraus­for­derung für den Entwickler, sowohl die Ansprüche und Forde­rungen seines Auftrag­gebers, als auch die Urheber­rechte bereits auf dem Markt vorhan­dener Software zu beachten. Mit Vertrags­un­ter­zeichnung übernimmt der Entwickler nicht nur die Aufgabe der Projekt­rea­li­sierung, sondern gleich­zeitig die Haftung für die fehler­freie Funktion und Einzig­ar­tigkeit der Software. Wird ein Urheber­recht verletzt und eine Entwicklung als Plagiat erkannt, hat dies sowohl für den Auftrag­geber, als auch in Folge dessen für den Entwickler der Software recht­liche Folgen. Diese können mit hohen Vertrags­strafen und einem gehörigen Image-Verlust einhergehen.

Das Allein­stel­lungs­merkmal muss auch dann geboten sein, wenn es sich um eine klassische Software mit Anlehnung an bereits entwi­ckelte Produkte handelt. So ist es zum Beispiel schwierig, bei einem IT Siche­rungs­pro­gramm ganz neue Features zu integrieren und sich damit von Mitbe­werbern abzuheben, deren Software bereits auf dem Markt und in der Nutzung ist.

Kommt es zu Überschnei­dungen, kann der Urheber nicht nur mit einem Plagi­ats­vorwurf und der daraus resul­tie­renden Sperrung des Verkaufs, sondern auch mit einer empfind­lichen Geldstrafe gegen den Verkäufer und den Entwickler vorgehen. Selbst in der Recht­spre­chung nimmt Software eine Sonder­stellung ein und wird im Sinne einer Sache und nicht als geistiges Eigentum behandelt.

Wie sich Rechts­ver­let­zungen bei Software­ent­wick­lungen vermeiden lassen

Die wichtigste Basis ist ein klarer und in allen Punkten deutlicher Vertrag des Auftrag­gebers, in welchem er seine Idee äußert und einen nachvoll­zieh­baren, plausiblen Auftrag vergibt. Die Reali­sierung selbst liegt in den Händen des Software­ent­wicklers, wodurch nicht der Auftrag­geber, sondern der Entwickler die notwendige Recherche zur Plagi­ats­ver­meidung vornehmen muss. Markt­kenntnis und technische Spezi­fi­kation sollten also ebenfalls ins Reper­toire eines Software­ent­wicklers gehören, da sich alle späteren Forde­rungen bei mangelnder Funktion und Sicherheit, bei Fehlfunktion oder einem Verdacht auf eine Kopie vorhan­dener Software gegen den Entwickler richten können.

Um Mehrarbeit oder eine nicht zufrie­den­stel­lende Auftrags­er­le­digung auszu­schließen, ist ein in der gesamten Projekt­phase konstante Kontakt zum Auftrag­geber wichtig und zieht ein profes­sio­nelles Projekt­ma­nagement nach sich. Auch wenn die Entwicklung schnell geht, so bedürfen die Recherche und Bedarfs­er­mittlung viel Zeit und Aufmerksamkeit.

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intechcore