Software-Lizenzen regeln die Konditionen, unter denen Software eingesetzt, erweitert, und verbreitet werden darf. Insbesondere für kommerzielle Software stellen sich hier grundsätzliche Fragen. Ein kurzer Überblick über verbreiteten Lizenzen soll ein wenig mehr Sicherheit in dem Bereich herstellen.
Closed-Source
Unter Closed-Source versteht man eine proprietäre Software, die in der Regel unter einer kommerziellen Lizenz zur Verfügung gestellt wird. Bei dieser Software ist der Quellcode ist nicht offen. Die Software kann kostenpflichtig oder wie im Bereich der Freeware und der Shareware kostenlos erhältlich sein.
Wegen der starren Lizenzbedingungen und dem verschlossenen Sourcecode ist die Software nur beschränkt anpassbar und weiterverwendbar. Üblicherweise ist die Weiterverbreitung und Modifikation verboten oder nur nach Absprache mit dem Rechteinhaber gestattet.
Dies gilt auch für Shareware oder Freeware. Auch sie ist „Closed-Source“ und unterliegt klaren Lizenzbedingungen. Es ist jedoch häufig erlaubt, diese Software kostenfrei weiterzuverbreiten, was auch ohne großen Mehraufwand möglich ist. Dafür ist Share- oder Freeware meist in ihrem Funktionsumfang und/oder in der Nutzungsdauer eingeschränkt.
Open-Source
Grundsätzlich gilt: Bei Open-Source-Software muss zwischen der reinen Produktnutzung und der Nutzung des Sourcecodes als Basis oder Teil einer eigenen Software unterschieden werden. Dabei ist die reine Nutzung unproblematisch und unterliegt keiner zusätzlichen Auflagen. Demgegenüber müssen für die Verbreitung und Verwendung des Quellcodes Regeln eingehalten werden. Diese sind in den Lizenzbedingungen festgelegt.
Damit eine Software sich Open-Source nennen kann, muss sie folgende Eigenschaften aufweisen:
- Legale Weiterverbreitung
- Offener Quellcode
- Integration und Modifikation D
Doch auch bei Open-Source-Software sind Regeln einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Ableitung und das sogenannte Copyleft.
Copyleft
Sobald eine Softwarelizenz Copyleft vorsieht, bedeutet dies, dass jeder der diese Software nutzt, die Offenheit der Software auch in der Weiternutzung beibehält. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Software nur eingebunden oder verändert wird.
Es gibt Lizenzen mit starkem Copyleft, wie beispielsweise die GPL Lizenz und solche mit schwachem Copyleft, wie LGPL.
Eine weitere Gruppe sind die Lizenzen ohne Copyleft. Deren bekanntester Vertreter ist die Apache Lizenz. Sie erlaubt grundsätzlich eigene Software unter eigenen Lizenzen zu veröffentlichen, es ist nur erforderlich die Apache-Lizenz beizulegen und den anfänglichen Rechteinhaber zu nennen.
Softwarelizenzen – ein Fazit
Neben der Apache gibt es weitere vollkommen freie Lizenzen. Dazu gehören insbesondere die BSD und die MIT-Lizenz. Alle drei Produkte sind problemlos auch im kommerziellen Bereich zu nutzen.
Etwas schwieriger wird es bei LGPL-Software. Hier gibt es immer wieder Probleme damit, dass die eigene Software als derivativ bezeichnet wird. Dies kann kostenintensive Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Überhaupt nicht geeignet ist GPL-lizenzierte Software.